Zur Gewährleistung der Information der Nortorfer Bevölkerung über alle Themen, die in Sitzungen der politischen Gremien behandelt und beschlossen wurden, haben wir einen Antrag zur Verbesserung der Transparenz gestellt. Damit Bürger und Bürgerinnen nicht am späten Abend die Diskussion im nicht öffentlichen Teil (mit unbekannter Länge) außerhalb des Sitzungssaales im Stehen abwarten müssen, haben wir vorgeschlagen, das Ergebnis in der folgenden Sitzung bekannt zu machen. Entgegen unseres Antrages wurde jedoch mit Mehrheit beschlossen, die Öffentlichkeit nach Beratung nichtöffentlicher Punkte wiederherzustellen.
An die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf | Nortorf, 19.12.2024 |
Bekanntgabe der in nicht-öffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf und ihrer Ausschüsse – hier: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Die Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNENbeantragt die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf und ihrer Ausschüsse.
hier: § 6 Sitzungsverlauf, Erweiterung um den TOP: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse“.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf beschließt, dass der in § 6 der Geschäftsordnung beschriebene Sitzungsverlauf grundsätzlich um den Punkt: „Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse“ erweitert wird, sofern in der vorherigen Sitzung Beschlüsse im nicht-öffentlichen Teil gefasst wurden.
Der Sitzungsverlauf soll wie folgt abgewickelt werden:
Ö 1. Eröffnung der Sitzung , Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Ö 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Beschlussfähigkeit über
Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich beraten werden sollen, Feststellung
der Tagesordnung
Ö 3. Einwohnerfragestunde
Ö 4. Genehmigung des Protokolls vom ….
Ö 5. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung vom xx.xx.20xx gefassten Beschlüsse
Ö 6. …….
Die Amtsverwaltung überwacht die Einhaltung und prüft im Streitfall, ob öffentliche oder Einzelinteressen einer Veröffentlichung entgegen stehen.
Begründung:
In der aktuellen Handhabung wird regelmäßig gegen die Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung verstoßen, denn sowohl die Gemeindeordnung SH als auch die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Nortorf geben vor, dass die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf und ihrer Ausschüsse bekanntzugeben sind.
Die Grenzen des öffentlichen Wohls bzw. berechtigte Interessen Einzelner sind gegenüber dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sorgfältig abzuwägen und zu begründen.
In jedem Fall ist unter Punkt Ö 5 bekannt zu geben, um welchen grundsätzlichen Sachverhalt
es sich handelt und warum öffentliches Wohl bzw. Einzelinteressen einer öffentlichen Bekanntgabe entgegenstehen. Wo notwendig, kann der Inhalt des Beschlusses anonymisiert wiedergegeben werden.
Die Erweiterung des Sitzungsverlaufs dient der rechtssicheren Einhaltung der Gemeinde- und Geschäftsordnung. Zudem führt das Transparentmachen der politischen Entscheidungen zu mehr Bürgernähe.
Ulrich Thon und Angelika Bretschneider
(Fraktionsvorsitzende)