Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet von Nortorf und zur Verbesserung von Sauberkeit und Sicherheit
Rechtliche Grundlagen
Auf Bundesebene ist die Zielsetzung eines barrierefreien ÖPNVs unter anderem im Personen-beförderungsgesetz (PBefG) verankert. Die jeweiligen Aufgabenträger werden darin verpflichtet, in den Regionalen Nahverkehrsplänen „die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ (PBefG, § 8 Abs. 3).
Auf Landesebene fordert das ÖPNV-Gesetz Schleswig-Holstein (ÖPNVG SH, § 1 Abs. 4), dass Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen und von Menschen im Alter bei der Gestaltung und Planung des ÖPNV-Angebotes, der Fahrzeuge und der Infrastruktur berücksichtigt werden. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein (Januar 2017) beschreibt im Handlungsfeld 9 Ziele und Maßnahmen zum Thema Mobilität und Barrierefreiheit. Hintergrund ist der Artikel 9 der UN-BRK „Zugänglichkeit“, in dem beschrieben wird, dass allen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ein Zugang u. a. zu Transportmitteln zusteht. Für mobilitätseingeschränkte Menschen ist der öffentliche Nahverkehr mit Bahnen und Bussen unverzichtbar.
Im Hinblick auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität spielt der ÖPNV eine wichtige Rolle. Aktuell wird Nortorf von 10 Buslinien bedient. Durch die Verbesserung der Haltestellensituation soll nicht nur den Belangen von Menschen mit Behinderungen und von Menschen im Alter Rechnung getragen werden, sondern allen (Noch- nicht-) Nutzern soll ein attraktiver Zugang zum ÖPNV-System ermöglicht werden. Dabei spielen Wetterschutz, Sicherheitsempfinden und Sauberkeit eine entscheidende Rolle.
In Abhängigkeit der Taktung soll ein besonderer Fokus auf die Haltestellen gelegt werden, die die höchste Frequenz haben bzw. bei denen durch Ausbau ein Fahrgastzuwachs zu erwarten ist.

Beschlussantrag:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf bekennt sich zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf bekennt sich zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention.
- Auf Basis der Empfehlungen für den barrierefreien Aus-, Um- und Neubau von Bushaltestellen (NAH.SH) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf, alle Bushaltestellen im Stadtgebiet Nortorf hinsichtlich der Umsetzung der Leitlinien zu überprüfen und den Bedarf an Baumaßnahmen darzustellen sowie erforderliche finanzielle Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nortorf beschließt, die Amtsverwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungsfahrplanes zu beauftragen, mit dem sich die Stadt Nortorf verpflichtet, bis Ende 2026 die vorgeschlagenen Maßnahmen bei den Straßen umzusetzen, für die sie Baulastträger ist.
- Für die Straßen, die im Zuständigkeitsbereich von Kreis bzw. Land liegen, werden entsprechende Anträge eingereicht, um die Empfehlungen für den barrierefreien Aus-, Um-und Neubau von Bushaltestellen umzusetzen.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Stadtwerke AöR/Bauhof zu beauftragen:
a. die vorhandenen Fahrgastunterstände in ihr Pflegeprogramm aufzunehmen und mind. einmal jährlich eine Grundreinigung durchzuführen, Verschmutzungen (Graffiti) umgehend zu beseitigen,
b. einheitliche Abfallsammelbehältnisse an allen Bushaltestellen anzubringen,
c. die Beleuchtungssituation zu überprüfen und die Bushaltestellen über die vorhandene Straßenbeleuchtung so auszuleuchten, dass die Normvorgaben erfüllt werden.
Nortorf, 02.03.2025
Nach Beratung in der Stadtverordnetenversammlung wurde mehrheitlich beschlossen, unseren Antrag bis auf den Punkt 5 abzulehnen. Gleichzeitig wurde die Vermutung ausgesprochen, dass sich Kreis und Land ohnehin nicht mit diesen, in deren Verantwortung stehenden Aufgaben, befassen würden. Eine Entscheidung zu Lasten mobilitätseingeschränkter Menschen und gegen die Stärkung des ÖPNV.